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   OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24   

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https://dejure.org/2024,7803
OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24 (https://dejure.org/2024,7803)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.04.2024 - 15 WF 23/24 (https://dejure.org/2024,7803)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. April 2024 - 15 WF 23/24 (https://dejure.org/2024,7803)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VBVG § 3; VBVG § 4; BGB § 1877 Abs. 3; RVG § 1 Abs. 2
    Vergütung; anwaltlicher Ergänzungspfleger; Genehmigung; Grundstücksübertragung; Zur Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 57/13

    Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers für einen mittellosen,

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24
    Die Tätigkeit muss sich als spezifische Tätigkeit eines Rechtsanwalts darstellen (BGH, NJW 2014, 865 [BGH 04.12.2013 - XII ZB 57/13] Rdnr. 11).
  • BGH, 16.12.2020 - XII ZB 410/20

    Zur Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen, der

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24
    Nur in den Fällen, in denen der anwaltliche Vormund oder Pfleger im Rahmen seiner Aufgabenkreise Tätigkeiten erbringt, wegen deren Bedeutung und/oder Schwierigkeit professioneller Rechtsrat eingeholt werden muss und ein berufsmäßiger Pfleger/Vormund ohne Ausbildung zum Volljuristen deshalb einen Rechtsanwalt beiziehen würde, kann nach dem RVG abgerechnet werden (BGH, NJW-RR 2021, 321 [BGH 16.12.2020 - XII ZB 410/20] Rdnr. 17; BGH, NJW 2014, 3036 [BGH 23.07.2014 - XII ZB 111/14] Rdnr. 10).
  • BGH, 23.07.2014 - XII ZB 111/14

    Zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt in einer Unterbringungssache:

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24
    Nur in den Fällen, in denen der anwaltliche Vormund oder Pfleger im Rahmen seiner Aufgabenkreise Tätigkeiten erbringt, wegen deren Bedeutung und/oder Schwierigkeit professioneller Rechtsrat eingeholt werden muss und ein berufsmäßiger Pfleger/Vormund ohne Ausbildung zum Volljuristen deshalb einen Rechtsanwalt beiziehen würde, kann nach dem RVG abgerechnet werden (BGH, NJW-RR 2021, 321 [BGH 16.12.2020 - XII ZB 410/20] Rdnr. 17; BGH, NJW 2014, 3036 [BGH 23.07.2014 - XII ZB 111/14] Rdnr. 10).
  • OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16

    Umfang der Übernahme der Kosten in einem notariellen

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24
    Jedoch ist anerkannt, dass in Fällen, in denen sich die Eltern bereits im notariellen Übertragungsvertrag verpflichtet haben, die durch die Urkunde ausgelösten Kosten zu übernehmen, auch die Aufwendungen und Vergütung des zur Vertretung des beteiligten Kindes bestellten Ergänzungspflegers gegen ihn als Übernahmeschuldner in entsprechender Anwendung des § 24 Nr. 2 FamGKG festsetzen kann (OLG Braunschweig, NJOZ 2016, 1713 Rdnr. 13, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 2010 - 3Wx 7/10, zitiert nach BeckRS 2011, 1698).
  • LG München I, 16.02.2023 - 4 O 14404/22

    Unionsrechtswidrige Anwaltsvergütungsvereinbarung mit Verbraucher

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24
    Für die "Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags" genügt demnach nicht die bloße Überprüfung eines Vertrags, ohne das Unterbreiten von Änderungsvorschlägen oder einen Kontakt zum Gegner oder im Falle eines notariell zu beurkundenden Vertrags zum Notar (LG München I, Urteil vom 16.02.2023 - 4 O 14404/22, zitiert nach BeckRS 15871, Rdnr. 24).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10

    Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft

    Auszug aus OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24
    Jedoch ist anerkannt, dass in Fällen, in denen sich die Eltern bereits im notariellen Übertragungsvertrag verpflichtet haben, die durch die Urkunde ausgelösten Kosten zu übernehmen, auch die Aufwendungen und Vergütung des zur Vertretung des beteiligten Kindes bestellten Ergänzungspflegers gegen ihn als Übernahmeschuldner in entsprechender Anwendung des § 24 Nr. 2 FamGKG festsetzen kann (OLG Braunschweig, NJOZ 2016, 1713 Rdnr. 13, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 2010 - 3Wx 7/10, zitiert nach BeckRS 2011, 1698).
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